Nutzungshinweise
Die Kirchenbücher sind nach Kirchengemeinden geordnet. Die politische Gemeinde und die zuständige Kirchengemeinde sind nicht immer identisch. Zu beachten ist, dass kleine Orte kirchlich oftmals zu einer größeren Gemeinde gehörten. Ortsnamen können mehrfach vorkommen. Manchmal wurden Orte im Laufe der Zeit umbenannt. Kirchliche Zuständigkeiten haben sich in den preußischen Ostprovinzen teils mehrmals geändert.
Wenn Sie nach Ihren Vorfahren suchen wollen, müssen Sie Folgendes klären:
- In welcher Provinz und welchem Kreis lag der Wohnort?
- Welche Kirchengemeinde war zuständig?
Hier helfen im Internet abrufbare Gemeinde- bzw. Ortsverzeichnisse weiter, zum Beispiel: https://wiki-de.genealogy.net.
Die ältesten Ortsverzeichnisse für die Provinzen Ost- und Westpreußen datieren von 1785 bzw .1789: https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Friedrich_Goldbeck
Kirchliche und standesamtliche Zuständigkeiten können Sie auch über die Internetsiten genealogischer Vereine wie der Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Famiilienforscher e.V. (https://www.agoff.de) oder des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V. (https://www.vffow.de) herausfinden. Wenn wir Ihnen bei der Ermittlung helfen sollen, fallen Gebühren an.
Für die Kirchenbücher im EZA gibt es kein Generalregister, das die Namen aller in den Kirchenbüchern erwähnten Personen erfasst. Namensforschungen können wir deshalb nicht für Sie durchführen. Über die Herkunft von Familiennamen informieren Sie sich bitte in der einschlägigen Literatur. An der Universität Leipzig gibt es eine Namenberatungsstelle, die gegen Honorar Auskünfte erteilt (siehe die Rubrik Weiterführende Adressen). Falls Ihre Vorfahren aus den ehemaligen preußischen Ostprovinzen stammen, aber katholisch waren, können Sie sich an das Bischöfliche Zentralarchiv Regensburg wenden (siehe weiterführende Adressen).
Einsichtnahme
Gebühren
- für geschäftsmäßige Zwecke (Tätigkeit gegen Entgelt) je Benutzungstag: EUR 35,00
- für jede weitere angefangene Viertelstunde: EUR 10,00
- Ausstellung einer beglaubigten Fotokopie: EUR 5,00
- Kopie einer Kirchenbucheintragung: EUR 1,00
- Ausgabe der digitalen Kopien auf CD-Rom (bis 650 MB): jeweils EUR 3,00 zzgl. Versandkosten
- Zusendung der digitalen Kopien per E-Mail je Auftrag: EUR 1,00
Schutzfristen
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für Taufbücher: 90 Jahre
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für Konfirmandenregister: 75 Jahre
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für Traubücher: 70 Jahre
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für Bestattungsbücher: 30 Jahre